Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Zahlungen

Die Preise für die Einheiten/Kurse/Veranstaltungen, sowie die Zahlungsbedingungen, sind dem aktuellen Anmeldeformular zu entnehmen.

§ 2 Unterrichtsausfall/ Absagen

Der Unterricht findet zu den festgelegten/vereinbarten Zeiten statt. Für von dem HIPPOLINI-Mini-Coach unverschuldeten Fernbleiben des Kindes (Krankheit, Geburtstagsfeier etc.) im gebuchten Kurs, kann kein Ersatz geleistet werden. Bei Einzelstunden müssen diese spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, ansonsten fallen die angegebenen Kosten in voller Höhe an. Stunden die meinerseits ausfallen werden nachgeholt oder Gut geschrieben.

Bei sehr schlechtem Wetter, (starker Dauerregen, Sturm, Gewitter) wird die Kursstunde am darauf folgenden Samstag Vormittag nachgeholt oder es wird ein Theorie- Alternativprogramm mit pferdebezogenem Inhalt, im Reiterstübchen durchgeführt. Um pünktliches erscheinen wird gebeten.

§ 3 Ausrüstung

 

Zum Unterricht ist ein eigener, passender Helm (Reithelm, Fahrradhelm, etc.) mitzubringen, ich empfehle ausdrücklich einen Reithelm nach aktueller DIN Norm, außerdem sollen die Kinder festes Schuhwerk und eine lange Hose (auch im Sommer) tragen. Die Kleidung sollte wetterangepasst und bequem sein. Bei Regen auch ein Matsch-Anzug, wenn es sehr Kalt ist einen Schneeanzug. Handschuhe sind von Vorteil wenn es sehr kalt ist. Das Ausleihen eines Schutzhelms ist nach Absprache möglich. Es besteht Helmpflicht für alle Kinder!

 

§ 4 Haftungsausschluss

Eine Haftung der Veranstalterin für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Eine Reitlehrerhaftpflicht sowie eine Schulpferdehaftpflicht bei der Gothaer-Versicherung liegt vor. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Reitpädagogik findet ausschließlich mit Schulpferden der Veranstalterin statt. Die zur Verfügung gestellten Ponys sind für die Arbeit mit Kindern ausgebildet und versichert. Im Umgang mit dem Pferd und beim Reiten kann es zu gefährlichen Situationen kommen, die nicht vorhersehbar sind. Sollte ein Notfall eintreten, werden die Eltern, oder deren Vertreter umgehend informiert. Die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Notfall entstehen, gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Es wird empfohlen eine entsprechende Haftpflicht-, und Unfallversicherung abzuschließen, sofern diese nicht bereits vorhanden sind. Für persönliches Eigentum der Teilnehmer übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

§ 5 Sonstiges

Der Aufenthalt auf dem Gelände, die Teilnahme an den Angeboten und der Umgang mit den Ponys erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Eltern/Aufsichtspersonen haften vollumfänglich für ihre Kinder/Schutzbefohlenen. Bei Unfällen, Schäden und Verlusten am Hof, können keine Haftungsansprüche gegenüber der Veranstalterin, deren Gehilfen oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden.

Sämtliche Ihrer persönlichen Angaben unterliegen dem Datenschutz (DSGVO) und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ein Formular hierzu wurde ausgehändigt.

Stand 12/19